Häufig gestellte Fragen

  • Zu welchen Untersuchungen berechtigt mich die allgemeine Krankenversicherung?

    Hierzulande wird jährlich ein Gebärmutterhalsabstrich von der Versicherung bezahlt, dazu kommen die Tastuntersuchungen des weiblichen Beckens sowie das Abtasten der Brust. Einige Versicherungen bezahlen sogar einen Vaginalultraschall pro Jahr.
    Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich in allen sonstigen gynäkologischen Belangen zur Verfügung.

  • Ist der vaginale Ultraschall wichtig für die Vervollständigung der Vorsorgeuntersuchung?

    Obwohl die allgemeine Versicherung die Kosten für den Ultraschall nicht übernimmt, ist diese Untersuchung für eine genaue gynäkologische Diagnostik von Erkrankungen der Gebärmutter und der Eierstöcke unerlässlich. Dasselbe gilt für den Brust-Ultraschall.

  • Wie erfahre ich das Ergebnis des Krebsabstriches?

    Soweit das Ergebnis gut ausgefallen ist, melden wir uns nicht bei Ihnen. Wenn Sie jedoch das genaue Ergebnis erfahren wollen, können Sie sich gerne, ab dem 14.Tag der Abstrichentnahme, telefonisch erkundigen.

    Im Falle einer kleineren Entzündung/Infektion, die bei der Krebsvorsorge entdeckt wurde und die keinen weiteren Voruntersuchungen erfordert, schicken wir Ihnen ein Rezept per Post zu und bitten Sie, die Behandlung laut Beipackzettel durchzuführen. Damit wir uns vom Erfolg der Behandlung überzeugen können, bitten wir um eine Terminvereinbarung zur Kontrolle in 3 Monaten.

    Insofern es ernstere Probleme bezüglich des Abstriches aufgetreten sein sollten, werden wir Sie telefonisch informieren, damit wir umgehen ein Wiedervorstellungstermin vereinbaren können um die Einzelheiten der Weiterbehandlung zu besprechen.

  • Kann man ein Rezept auch per Post zugeschickt bekommen?

    Wenn es sich um ein bereits öfters verschriebenes Mittel handelt und Sie in dem betreffenden Quartal bereits in unserer Praxis waren, schicken wir Ihnen gerne, nach vorherigem begleichen der Portokosten das Rezept zu.

  • Was soll ich tun, wenn ich per Post ein Rezept bekomme und keine Erklärung dabei ist?

    In diesem Falle rufen Sie uns unter der Tel.Nr. 089-50222922 an und meine Assistentin wird Ihnen bei Ihren Fragen zur Verfügung stehen. Wenn es sich um eine nur vom Arzt selber zu beantwortende Frage handelt, werden Sie mit mir verbunden oder ich rufe zurück, sobald ich die Möglichkeit dazu habe.

  • Ist ein Termin für das Ausstellen eines Rezeptes notwendig?

    Insofern Sie ein Medikament dauerhaft benutzen und Sie keine Beschwerden haben, können Sie auch ohne eine Terminvereinbarung vorbei kommen.
    Wenn es ich aber um eine Neuverschreibung handelt , bitte ich Sie einen Termin zu vereinbaren.