Zu welchen Untersuchungen berechtigt mich die allgemeine Krankenversicherung?

Hierzulande wird jährlich ein Gebärmutterhalsabstrich von der Versicherung bezahlt, dazu kommen die Tastuntersuchungen des weiblichen Beckens sowie das Abtasten der Brust. Einige Versicherungen bezahlen sogar einen Vaginalultraschall pro Jahr.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich in allen sonstigen gynäkologischen Belangen zur Verfügung.